Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
APOM Akademie für Psycho-Onkologie München,
in Trägerschaft des gemeinnützigen Vereins lebensmut e.V und in Kooperation mit dem Comprehensive Cancer Center (CCC) München.

§1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Fortbildungsangebote und Leistungen der Akademie für Psychoonkologie (APOM), im folgenden APOM genannt, nach Maßgabe des zwischen der APOM und dem Teilnehmenden geschlossenen Vertrages.
(2) Für die Vertragsbeziehung zwischen APOM und dem/der Teilnehmer/-in gelten ausschließlich diese nachfolgenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Abweichende AGB werden nicht anerkannt, es sei denn, APOM stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Angebot – Vertragsschluss 
(1) Die Anmeldung zu einer von APOM angebotenen Fortbildungsveranstaltung muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin schriftlich in Form eines vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars vornehmen. Dieses Formular ist dann per Fax, Brief oder E-Mail an APOM zu übersenden.
Durch Übersenden des Anmeldeformulars gibt der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen verbindlichen Antrag zum Abschluss eines Vertrages mit APOM über die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung ab.
(2) APOM prüft und bearbeitet die Anmeldung. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin erhält danach eine Anmeldebestätigung.
(3) Kann eine Anmeldung bei Eingang nicht berücksichtigt werden, so erhält der Teilnehmende eine Wartelistenbenachrichtigung von der APOM. Für den Fall, dass wegen zu geringer Teilnehmerzahl ein Kurs nicht zustande kommt, behält die APOM sich vor, den Kurs bis drei Wochen vor Beginn abzusagen.
(4) Im Hinblick auf Inhalt und Ablauf der einzelnen Kurse und auf die Mitwirkung von Referenten behält sich die APOM sachlich erforderliche und zumutbare Anpassungen vor.
(5) APOM behält sich die Ablehnung eines Teilnehmers / einer Teilnehmerin vor.
(6) Der Teilnehmer / die Teilnehmerin ist zu vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet.

§ 3 Teilnahmebestätigung
Zur Vorlage beim Arbeitgeber oder beim Finanzamt erhält der Teilnehmende am Ende der Veranstaltung von der APOM eine Bescheinigung über seine Teilnahme und die zentralen Inhalte der Veranstaltung.

§ 4 Entgelt und Zahlungsbedingungen
(1) Der Teilnehmende ist verpflichtet, das Kursentgelt vor Beginn eines Kurses, nach Rechnungserhalt, zu bezahlen. Der Rechnungsbetrag ist fällig zu den in der Rechnung genannten Zahlungsterminen.
(2) Die Kosten für Unterkunft sowie die Reisekosten sind in dem im Anmeldeformular ausgewiesenen Kursentgelt nicht enthalten. Das Kursentgelt versteht sich inklusive Zertifikatsgebühr, Kursunterlagen und Pausensnacks.
(3) Der Teilnehmende kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit des jeweiligen Kursentgelts in Verzug. Für die Mahnung nach Verzugseintritt kann die APOM € 5,00 Auslagenersatz verlangen. Bei Fehlzeiten erfolgt keine Stundung des Kursentgelts.
(4) Die für Überweisungen aus dem Ausland anfallenden Bankgebühren stellt die APOM dem ausländischen Teilnehmenden in Rechnung.

§ 5 Vertragsdauer - Kündigung
(1) Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem zwischen der APOM und dem Teilnehmenden geschlossenen Vertrag.
(2) Eine Kündigung während der Vertragsdauer ist nur aus wichtigem Grund möglich.

§ 6 Rücktritt des Teilnehmenden – Stornierung 
(1) Der Teilnehmende kann bis 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zurücktreten. Die Stornierung durch einen Teilnehmenden kann nur schriftlich erfolgen. Für die Einhaltung der 6-Wochenfrist ist der Eingang des Stornierungsschreibens bei der APOM maßgeblich. Die APOM hat im Falle einer Stornierung Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese beträgt 10% des vereinbarten Kursentgelts. Dem Teilnehmenden steht der Nachweis frei, dass der APOM kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
(2) Bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn wird das volle Kursentgelt fällig, soweit der Teilnehmende nicht nach Abs. 1 zurückgetreten ist.
(3) Eine spätere Stornierung während der Vertragsdauer oder nach Ablauf der unter Abs. 1 genannten 6- Wochenfrist ist nur aus wichtigem Grund oder nur dann möglich, wenn der Teilnahmeplatz vor Beginn der Veranstaltung durch einen anderen Teilnehmenden neu belegt werden kann. Für den Fall, dass der freie Platz durch einen anderen Teilnehmenden besetzt werden kann, fällt lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des vereinbarten Kursentgelts.

§7 Rücktritt des Veranstalters 
(1) Die APOM ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere wenn:- Für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen- höhere Gewalt (jedes außerhalb der Kontrolle von APOM liegende Ereignis, durch das APOM ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner Verpflichtung gehindert wird) vorliegtIn den vorgenannten Fällen werden bereits bezahlte Kursentgelte vollständig zurückerstattet. Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmenden nicht zu.
(2) Im Falle höherer Gewalt oder beim Auftreten anderer Hinderungsgründe (z.B. Krankheit, Unfall o.ä.) ist die APOM berechtigt, die Erbringung der vereinbarten Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen.

§ 8. Erfüllungsgehilfen, Änderungsvorbehalte 
(1) APOM behält sich die Ausübung / Erfüllung des Vertrages durch Dritte als Erfüllungsgehilfen / -innen vor.
(2) Auch den Ersatz von bereits eingeplanten Referenten / innen durch andere, gleichermaßen qualifizierte Referenten / innen behält sich der Veranstalter vor.
(3) Der Veranstalter ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen (z. B. aufgrund von Rechtsänderungen) vor oder während der Veranstaltung vor-zunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Teilnehmer / die Teilnehmerin nicht wesentlich ändern.

§ 9 Haftung 
(1) Die Haftung von APOM auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit eingeschränkt.
(2) APOM haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter / -innen, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen / -innen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich ist die Pflicht zur Erbringung der Veranstaltung, zur Neuterminierung der Veranstaltung, soweit dies in den vorstehenden Regelungen vorgesehen ist, sowie die Pflicht bei ersatzlosem Ausfall der Veranstaltung, die bereits entrichteten Teilnahmekosten an den Teilnehmer / die Teilnehmerin zu erstatten.
(3) Soweit APOM dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die APOM bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die APOM bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Vertragsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Vertragsgegenstands typischerweise zu erwarten sind.
(4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter / -innen, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen / -innen von APOM.
(5) Die Einschränkungen gemäß Abs. 2 gelten nicht für die Haftung von APOM wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 10 Form von Erklärungen 
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Teilnehmende gegenüber der APOM oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

§ 11 Datenschutz 
(1) Der Teilnehmende ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten durch die APOM, soweit es das Vertragsverhältnis erfordert, verarbeitet und elektronisch gespeichert werden.
(2) Der Teilnehmende hat jederzeit das Recht auf Auskunft über die bezüglich seiner Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der Speicherung.

§ 12 Urheber- und Leistungsschutzrechte
(1) Alle Materialien, die von der APOM und/oder Referenten zur Verfügung gestellt werden, dienen ausschließlich der privaten Nutzung. Urheber-, Nutzungs- und Verwendungsrechte verbleiben uneingeschränkt beim jeweiligen Urheber oder sonstigen Berechtigten. Die Materialien dürfen ohne schriftliche Zustimmung der APOM weder vervielfältigt, verarbeitet, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden.
(2) Die im Rahmen der Fortbildung zur Verfügung gestellten Dokumente werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand des Veranstalters erstellt. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen.

§ 13 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand - Schlussbestimmungen 
(1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort München.
(2) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für München zuständige Gericht.
(4) Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
(5) Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

§ 14 Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen
(1) Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das APOM nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert.
(2) Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Der Teilnehmende hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Teilnehmenden mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Teilnehmende kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Teilnehmende die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transak-tion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Erlöschen des Widerrufsrechts:
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Veranstalter mit der Ausführung der Leistung (z.B. Beginn des Seminars) mit ausdrücklicher Zustimmung bzw. auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers / der Teilnehmerin hin vor Ende der Widerrufsfrist begonnen oder der Teil-nehmer / die Teilnehmerin diese selbst veranlasst hat.

(3) Über das Muster-Widerrufsformular informiert APOM nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:
Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

(*) Unzutreffendes streichen

Der Widerruf ist zu richten an:

APOM Geschäftsstelle
Lebensmut e.V.
Marchioninistraße 15
81377 München
Fax 089/4400-78665
E-Mail info@a-pom.de

 

Stand: März 2020


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